Hi, ich hätte eine Frage. Könnte man hier eventuell auch Emergency 3 Mods uploaden?
Emergency 3 Mods
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Antiphon
2. Juli 2025 um 01:24 Hat das Thema freigeschaltet. -
Ich wüsste nicht was dagegen spricht, wenn man die Erlaubnis des Erstellers hat
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Ich Frage nur, ob ich die hochladen darf, da es keine Rubrik gibt. Ich habe mir die Readme von der Modifikation angesehen. Da steht wortwörtlich:
--Es ist untersagt die Modifikation unter anderem Namen online zu stellen oder verändert anzubieten-
ich verstehe es so, dass ich die Modifikation nicht mit meinem Namen hochladen darf. Aber ich darf sie hochladen, wenn ich die Ursprünglichen Autoren nenne.
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Also eigentlich ist hier die Regel, das man nur Sachen hochlädt die man entweder selber erstellt hat oder wo man eben eine ausdrückliche Erlaubnis des Autoren hat.
Da viele der Autoren der alten Emergency 3 Mods nicht mehr aktiv sind, gestaltet es sich da schwierig eine entsprechende Erlaubnis zu bekommen.
Vieles wurde halt damals im Emergency Forum hochgeladen mit dem Gedanken, das es dort eben auch bleibt. Da war aber auch nicht abzusehen, wie diese Geschichte irgendwann mal enden sollte.
Da müsste man sich entsprechend nochmal beraten, ich würde aber aktuell das ganze eher schwierig sehen.Da müsste man jede ReadMe einzeln gesehen betrachten und auswerten.
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In diesem speziellen Fall würde ich eigentlich in dem "mutmaßlichen Interesse" des jewilige Authoren Handeln (solang dieser nicht mehr erreichbar ist.)
Es ist für mich gut vorstellbar das ein überwiegender anteil der Modder ein Interesse darin hätte das ihre Inhalte hier weiter verbreitet werden solange diese anders nicht mehr erreichar sind.
Die Grundlegende Frage ist dann halt wo man die Grenze zieht und ab wann man vom Authorenrecht abweichen kann für den "Historischen Erhalt" der Modifikation.
Das ganze wäre eigentlich mal ein Interessantes Thema für eine Communityumfrage.
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ab wann man vom Authorenrecht abweichen kann für den "Historischen Erhalt" der Modifikation.
Die Antwort kenne ich; gar nicht.
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Da Bedarf es keiner Community Umfrage. Die Community hat nicht zu entscheiden was der jeweilige Autor will.
Die Sachen wurden im Emergency Forum hochgeladen und da es nicht mehr existiert, gibt es nirgends eine automatische Grundlage anzunehmen, das man es weiterhin zur Verfügung stellen will. Schließlich ist es nicht mehr das Emergency Forum, sondern etwas neues.Ist ein Autor nicht mehr zu erreichen und es existiert nichts in den Readme´s was besagt, das ein erneuter Upload gewollt ist, so liegt keine Erlaubnis vor.
Auch gibt es keinen Punkt wo vom Autorenrecht abgesehen werden kann für einen "Historischen Erhalt". Autor bleibt Autor. Wenn der Autor keine entsprechenden Aussagen getroffen hat und jetzt nicht mehr erreichbar ist, so ist es einfach so, das Dinge auch verloren gehen können. Das ist schade, aber Realität. -
So wie ich den Satz verstehe, kann ich die Modifkation hochladen, dieser aber nicht als meine ausgeben. Es handelt sich um die Bremerhaven Modifikation
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Nein du darfst die Mod nicht hochladen.
Sagt der Satz doch aus, dass man die Mod nicht hochladen darf.
--Es ist untersagt die Modifikation unter anderem Namen online zu stellen oder verändert anzubiete
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Nein du darfst die Mod nicht hochladen.
Sagt der Satz doch aus, dass man die Mod nicht hochladen darf.
Bei allen Respekt Teddy, der Satz sagt aber nicht aus, man dürfe sie nicht hochladen. Da steht, man darf sie unter den Bedingungen des veränderten Namens oder einem veränderten Inhalts nicht hochladen. Ein allgemeines Verbot des Uploads vom originalen Download steht so nicht drinnen.
Auf der anderen Seite steht natürlich auch keine explizite Erlaubnis drinnen. Ich müsste Mal wieder mein schönes Digitales Recht Gesetzesbuch auspacken und bisschen recherchieren